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Competency Training & Assessment Center

Gefahrgutausbildung gemäß IMDG (Seeverkehr)

 

Erkundigen Sie sich über eines der umfassenden Angebote der LOGAR Firmengruppe. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Angebot.

 

Gefahrgutbeauftragte Seeverkehr Grundschulung - 3 Tage

Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen sind möglich).

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird (z.B. Straße, See, Binnenschiff, Schiene).

Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.

Unser Schulungsmodul IMDGGB (GbA-GSee) ‑Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger See – dauert 3 Tage (30 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte*:

  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Die Schulung der beauftragten Personen nach der GbV in Verbindung mit Kap. 1.3 ADR / IMDG-Code
  • Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
  • Gesetzesbegleitende Vorschriften
  • Aufbau des IMDG-Codes
  • Inhalte Kapitel 1 bis 7
  • Klasseneinteilung
  • UN-Nummernliste
  • Limited Quantities
  • UN-Codierung für feste und flüssige Gefahrgüter
  • Einzelverpackung, Zusammengesetzte Verpackung, Großpackmittel (IBC)
  • Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften für Marine Pollutants
  • Versanddokumentation
  • Stauvorschriften, Trennvorschriften
  • Zusammenpacken, Zusammenladen
  • Besonderheiten im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr
  • Intermodalverkehre

Gefahrgutbeauftragte Seeverkehr Ergänzungsschulung - 2 Tage

Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen sind möglich).

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird (z.B. Straße, See, Binnenschiff, Schiene).

Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.

Unser Schulungsmodul IMDGGB (GbA-GSee) ‑Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger See – dauert 2 Tage (20 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte*:

  • Aufbau des IMDG-Codes
  • Inhalte Kapitel 1 bis 7
  • Klasseneinteilung
  • UN-Nummernliste
  • Limited Quantities
  • UN-Codierung für feste und flüssige Gefahrgüter
  • Einzelverpackung, Zusammengesetzte Verpackung, Großpackmittel (IBC)
  • Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften für Marine Pollutants
  • Versanddokumentation
  • Stauvorschriften, Trennvorschriften
  • Zusammenpacken, Zusammenladen
  • Besonderheiten im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr
  • Intermodalverkehre

Beauftragte Personen Seeverkehr nach Kap.1.3 IMDG (mit allgemeinem Teil) - 3 Tage

Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger See – IMDG – Code – differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „beauftragte Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Unser Schulungsmodul IMDGBP (BAP-GASee; BAP-GSee) – verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3 IMDG (ehemals “beauftragte Personen”)  – dauert drei Tage (30 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte:

  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Die Schulung der verantwortlichen Personen nach Kap.1.3 ADR
  • Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
  • Gesetzesbegleitende Vorschriften

 

  • Aufbau des IMDG-Codes
  • Inhalte Kapitel 1 bis 7
  • Klasseneinteilung
  • UN-Nummernliste
  • Limited Quantities
  • UN-Codierung für feste und flüssige Gefahrgüter
  • Einzelverpackung, Zusammengesetzte Verpackung, Großpackmittel (IBC)
  • Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften für Marine Pollutants
  • Versanddokumentation
  • Stauvorschriften, Trennvorschriften
  • Zusammenpacken, Zusammenladen
  • Besonderheiten im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr

Beauftragte Personen Seeverkehr nach Kap.1.3 IMDG (Besonderer Teil) - 2 Tage

Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger See – IMDG – Code – differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „beauftragte Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Unser Schulungsmodul IMDGBP (BAP-GASee; BAP-GSee) – verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3 IMDG (ehemals “beauftragte Personen”)  – dauert zwei Tage (20 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte:

  • Aufbau des IMDG-Codes
  • Inhalte Kapitel 1 bis 7
  • Klasseneinteilung
  • UN-Nummernliste
  • Limited Quantities
  • UN-Codierung für feste und flüssige Gefahrgüter
  • Einzelverpackung, Zusammengesetzte Verpackung, Großpackmittel (IBC)
  • Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften für Marine Pollutants
  • Versanddokumentation
  • Stauvorschriften, Trennvorschriften
  • Zusammenpacken, Zusammenladen
  • Besonderheiten im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr

 

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