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Competency Training & Assessment Center

Gefahrgutausbildung gemäß ADR (Straßenverkehr)

 

Erkundigen Sie sich über eines der umfassenden Angebote der LOGAR Firmengruppe. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Angebot.

 

Gefahrgutbeauftragte Straßenverkehr Grundschulung - 4 Tage inkl. IHK Prüfung

Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen sind möglich).

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird (z.B. Straße, See, Binnenschiff, Schiene).

Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.

Unser Schulungsmodul IMDGGB (GbA-GSee) -Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger See - dauert 4 Tage (30 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte*:

  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Die Schulung der beauftragten Personen nach der GbV in Verbindung mit Kap. 1.3 ADR / IMDG-Code
  • Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
  • Gesetzesbegleitende Vorschriften
  • Aufbau des IMDG-Codes
  • Inhalte Kapitel 1 bis 7
  • Klasseneinteilung
  • UN-Nummernliste
  • Limited Quantities
  • UN-Codierung für feste und flüssige Gefahrgüter
  • Einzelverpackung, Zusammengesetzte Verpackung, Großpackmittel (IBC)
  • Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung
  • Neue Kennzeichnungsvorschriften für Marine Pollutants
  • Versanddokumentation
  • Stauvorschriften, Trennvorschriften
  • Zusammenpacken, Zusammenladen
  • Besonderheiten im Vor- und Nachlauf zum Seeverkehr
  • Intermodalverkehre

 


Gefahrgutbeauftragte Straßenverkehr Ergänzungsschulung - 3 Tage inkl. IHK Prüfung

Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen sind möglich).

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird (z.B. Straße, See, Binnenschiff, Schiene).

Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.

Unser Schulungsmodul ADRGB (GbA-GS) - Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger Straße - dauert 3 Tage (24 Unterrichtseinheiten zzgl. anschließender IHK Prüfung) und umfasst die folgenden Inhalte*:

  • Aufbau des ADR mit Kapitel 1 - 9
  • Inhalte Kapitel 1 - Allgemeiner Teil
  • Kapitel 2 - Klasseneinteilungen
  • Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR
  • Kapitel 3 - UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
  • UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
  • Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen
  • Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
  • Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.3 ADR
  • Anforderung an die Fahrzeuge
  • Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
  • Fahrzeugausstattung
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge
  • Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
  • Tunnelbeschränkungscodes
  • Intermodalverkehre

 


Beauftragte Personen Straßenverkehr nach Kap.1.3 ADR (mit allgemeinem Teil) - 3 Tage

Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger Straße - ADR - differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „verantwortliche Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung des Gefahrgutbeauftragten für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Unser Schulungsmodul ADRBP (BAP-GAS, BAP-GS) - verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3 ADR (ehemals "beauftragte Personen")  - dauert drei Tage (30 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte:

  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Die Schulung der beauftragten Personen nach der GbV in Verbindung mit Kap.1.3 ADR
  • Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
  • Aufbau des aktuellen ADR mit Kapitel 1 - 9
  • Inhalte Kapitel 1 - Allgemeiner Teil
  • Kapitel 2 - Klasseneinteilungen
  • Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR
  • Kapitel 3 - UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
  • UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
  • Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen
  • Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
  • Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.3 ADR
  • Anforderung an die Fahrzeuge
  • Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
  • Fahrzeugausstattung
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge
  • Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
  • Tunnelbeschränkungscodes

 


Beauftragte Personen Straßenverkehr nach Kap.1.3 ADR (Besonderer Teil) - 2 Tage

Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger Straße - ADR - differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „verantwortliche Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung des Gefahrgutbeauftragten für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Unser Schulungsmodul ADRBP (BAP-GAS, BAP-GS) - verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3 ADR (ehemals "beauftragte Personen")  - dauert zwei Tage (20 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte:

  • Aufbau des aktuellen ADR mit Kapitel 1 - 9
  • Inhalte Kapitel 1 - Allgemeiner Teil
  • Kapitel 2 - Klasseneinteilungen
  • Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR
  • Kapitel 3 - UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
  • UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
  • Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen
  • Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
  • Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.3 ADR
  • Anforderung an die Fahrzeuge
  • Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
  • Fahrzeugausstattung
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge
  • Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
  • Tunnelbeschränkungscodes

 


 

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